Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

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In Deutschland folgt das Baugenehmigungsverfahren für viele Vorhaben einem ähnlichen Grundablauf: Zuerst prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, dann reichen Sie den Bauantrag ein, anschließend prüft die zuständige Behörde die Unterlagen und die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Erst wenn die Genehmigung erteilt ist, darf in der Regel mit der Umsetzung begonnen werden. Grundlage dafür ist die Musterbauordnung (MBO), die als Orientierung dient und den Rahmen für das Verfahren vorgibt. Trotz dieses gemeinsamen Musters unterscheidet sich die praktische Ausgestaltung von Bundesland zu Bundesland. Die Landesbauordnung regelt zum Beispiel, welche Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei sein können, wer einen Bauantrag bauvorlageberechtigt unterschreiben darf und wie das Verfahren im Detail abläuft. Auch Fragen rund um Formvorschriften, Fristen im Ablauf oder die Möglichkeit eines digitalen Antragsverfahrens können je nach Bundesland unterschiedlich umgesetzt sein. Wichtig ist deshalb: Auch wenn der Ablauf grundsätzlich vergleichbar wirkt, sollten Sie sich für Ihren konkreten Fall immer an die Vorgaben Ihres Bundeslands halten. So vermeiden Sie, dass Unterlagen unvollständig sind oder Sie ein Verfahren wählen, das für Ihr Vorhaben nach Landesrecht nicht passt. Der Kern bleibt gleich – die Details kommen aus der Landesbauordnung.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Dortmund

Zuständig ist das Bauaufsichtsamt in Dortmund. Bauanträge werden landeseinheitlich über das Bauportal NRW eingereicht.

Zum Bauportal NRW

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sollten Bauherren besonders darauf achten, ob ihr Vorhaben verfahrensfrei oder genehmigungsfrei ist. Der entscheidende Punkt ist dabei weniger die allgemeine Einordnung, sondern der konkrete Umfang: Welche Bauteile betroffen sind, wie das Vorhaben genutzt wird und ob es mit bestehenden Vorgaben zusammenpasst. Auch wenn keine Genehmigung erforderlich scheint, kann dennoch eine Prüfung anderer Regeln nötig sein, etwa im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan oder dem Bestandsschutz. Klären Sie deshalb frühzeitig die Einordnung, bevor Sie planen oder beauftragen. So vermeiden Sie spätere Nachfragen oder Anpassungen.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Dortmund.

Zum Verzeichnis

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Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




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